Sehr geehrte Damen und Herren,
der Einsatz von Studierenden ist
oft über uns kurzfristig möglich und darüber hinaus äußerst kostengünstig.
In vielen Fällen vermitteln wir Arbeitsangebote für studentische Aushilfen
noch am gleichen Tag. Wir vermitteln Studierende in verschiedene Bereiche
der Wirtschaft und an private Haushalte. Studentinnen und Studenten werden
als Büroaushilfen, Telefonkräfte, EDV-Fachkräfte, Schreibkräfte,
Handwerker, Facharbeiter, Gas-, Wasser-, Elektro- und Baufacharbeiter,
PC-Servicetechniker, Programmierer, Laborkräfte, CTA, MTA, (examinierte)
Kranken- und Altenpfleger, Aushilfen für Umzug-, Transport- und
Reinigungsarbeiten eingesetzt.
Die Löhne beginnen, wenn Sie nicht einem Tarifgebiet angehören, bei ca. 14,00
Euro pro Stunde für einfache studentische Aushilfsarbeiten. Eine
Gewährleistung auf eine erfolgreiche Vermittlung können wir nicht geben,
jedoch vermitteln wir sehr oft mit einem Beginn bereits zum nächsten
Werktag.
Bei einer Vermittlung erhalten
die Studierenden einen Effektiv- Abrechnungsschein, der die Konditionen
Ihres Arbeitsangebotes wiedergibt und für die laufende Lohnabrechnung
dient. Die bei der Lohnsteuerabrechnung anfallenden Abgaben erheben wir
direkt von den studentischen Arbeitnehmer_innen
und führen sie an das Finanzamt III für Körperschaften Berlin ab. Aus
diesem Grund erfolgt die Abrechnung, bezogen auf die Lohnsteuer (für den
Fall, dass keine Sozialabgaben abzuführen sind) brutto = netto. Sie
brauchen auch keine pauschale Lohnsteuer zu berücksichtigen, da uns die
Lohnsteuerabzugsmerkmale der Studierenden vorliegen bzw. von uns beim
Finanzamt abgefragt werden.
Ebenfalls überprüfen wir das Vorliegen der jeweils gültigen
Semester-Studienbescheinigung und bei ausländischen Kommilitonen die
gültige Aufenthaltserlaubnis und die Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme.
Bitte kopieren Sie für Ihre
Unterlagen von den Studierenden die große Studienbescheinigung und den
Personalausweis oder Paß, da diese später, auf
Verlangen der Behörden oder der Sozialversicherungsträger, von Ihnen
vorzulegen sind. Eine spätere kostenpflichtige Erstellung und Zusendung ist
in der Regel auch über uns möglich.
Auf dem Abrechnungsschein tragen Sie als Arbeitgeber den Verdienst ein und
wir nehmen, mit Genehmigung der Oberfinanzdirektion Berlin, die Berechnung
der Lohn- und Kirchensteuer und derzeit noch des Solidaritätszuschlags vor.
Der Abrechnungsschein wird in der Regel monatlich ausgefüllt. Wir
garantieren die Lohnsteuerabrechnung für Verdienste bis zu einem Monat pro
Beleg. Der Verdienst der Studierenden ist nur über uns auszuzahlen, dazu
senden wir Ihnen eine Lohnrechnung. Wenn Sie Fragen beim Ausfüllen haben,
rufen Sie uns bitte an. Anhand der von Ihnen gemachten Angaben nehmen wir
die Erfassung und Berechnung mittels einer EDV-Anlage vor (in der wir unter
Berücksichtigung des Datenschutzes, die Daten auch speichern).
Bitte überprüfen Sie vor der Arbeitsaufnahme die von uns beim Ausstellen
des Abrechnungsscheines bzw. bei der Auftragsvergabe niedergeschriebenen
Angaben über das Arbeitsverhältnis, das zwischen Ihnen und dem/der
jeweiligen Studenten/in besteht. Informieren Sie bitte bei Unstimmigkeiten
den/die Student/in und nehmen Sie im gegenseitigen Einvernehmen ggf.
Änderungen vor.
Bitte prüfen Sie vor Arbeitsantritt die Identität des/der Studenten/in
anhand des effektiv- Ausweises / Personalausweises oder soweit vorhanden
des Sozialversicherungsausweises. Tragen Sie bitte die Ausweisnummer in die
dafür vorgesehene Zeile auf dem blauen Beleg ein. Beschäftigen Sie weitere
studentische Mitarbeiter, können wir auch für diese die
Lohnsteuerabrechnung mit übernehmen.
Der blaue obere Teil des Abrechnungsbelegs schreibt auf den roten Teil für
den/die Arbeitgeber_in durch. Bitte beachten Sie,
dass der Abrechnungsbeleg für den/die Studenten/in eine Verdienstunterlage
darstellt. Jegliche Änderungen und Korrekturen dürfen nur mit
Kugelschreiber vorgenommen werden und müssen zusätzlich unterschrieben
werden. Bitte bestätigen sie die Eintragungen auf dem Original durch ihre
Unterschrift (ggf. Stempel).
In seltenen Fällen kann auch eine Barauszahlung an die Studierenden mit uns
vereinbart werden. Bei einer Barauszahlung können Sie sich durch den
Studenten/in auf dem roten für Sie bestimmten Teil mit Unterschrift den
Erhalt des Lohnes bestätigen lassen. Der rote Teil ist für Sie, der blaue
Teil ist dem/der Studenten/in auszuhändigen oder an uns zurückzusenden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Barauszahlung die lohnsteuerliche
Abrechnung bis zum vollständigen Ausgleich der Verwaltungsvergütung laut
unserer Gebührenordnung und ggf. anfallenden Lohnsteuern nur unter
Vorbehalt von uns vorgenommen wird und wenn der /die betreffende Student /
Studentin sich dieser Verantwortung entzieht wir von Ihnen als Arbeitgeber_in die anfallenden Lohnsteuern und Gebühren
verlangen und erst nach Erhalt die lohnsteuerliche Abrechnung abschliessen können.
In der jeweils vereinbarten
Vermittlungsgebühr, in der Regel weisen wir gesondert darauf hin, ist die
Meldung zur Sozialversicherung aktuell mit 20,35 Euro zzgl. MwSt. pro Person
und Abrechnung, Änderungen vorbehalten, enthalten. Damit wir die Meldung
zur Sozialversicherung in Ihrem Auftrag vornehmen können, teilen Sie uns
bitte Ihre Betriebsnummer und andere notwendige Angaben über unser
Meldeformular mit. Wir erstellen, soweit erforderlich, auch die
Beitragsnachweise, so dass Sie für den Fall, dass
Rentenversicherungsbeiträge abzuführen sind, lediglich nur noch die
Überweisung vornehmen oder diese von den Krankenversicherungsträgern bei
Ihnen abgebucht wird. Die für die Sozialversicherungsträger und Sie
bestimmten Unterlagen senden wir direkt den Krankenkassen und Ihnen zu. Bei
Arbeitsunfällen sind die beschäftigten Studierenden über die bestehende
Unfallversicherung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft
pflichtversichert. Bei einem Arbeitsunfall melden Sie diesen unverzüglich
(binnen drei Tagen) Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft und fordern Sie
die/den studentische/n Arbeitnehmer/in auf, einen zugelassenen
Durchgangsarzt (Unfallarzt) aufzusuchen.
Die Prüfung der Sozialversicherungspflicht obliegt Ihnen als Arbeitgeber.
Bei der von uns in Ihrem Auftrag vorgenommenen
Meldungen können wir keine Gewähr übernehmen. Dennoch kennen wir so gut wie
keine Beanstandungen bei Prüfungen der Deutschen Sozialversicherung
(aktuell auf 100.000 von uns gemeldete Vorgänge eine Beanstandung). Sehr
oft können wir durch den Rückblick auf die bisherigen
Beschäftigungsverhältnisse der Studierenden Ihre Kosten senken. Z.B.
stellen wir die Möglichkeit für eine auch in der Rentenversicherung beitragsfreie
Beschäftigung fest, da die 70 beitragsfreien Tage (kurzfristige
Beschäftigung) nicht überschritten werden. Ein praktisches Abfrageformular
können wir Ihnen als PDF-Anlage zur Email
zusenden.
Wann immer Sie etwas in Berlin
und Umgebung bewegen wollen und dafür Studierende einsetzen können, würde
ich mich über eine Zusammenarbeit und Ihre Empfehlung sehr freuen.
Ratko Djokic
Geschäftsführer
effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH
Büro in der Freien Universität Berlin
Otto-von-Simson-Str. 26 Raum L110,
14195 Berlin
Tel.: 030-45482339, info@jobstudent.de
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