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effektiv Vermittlungsvereinbarung. Bitte um Bestätigung
Die effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH, mit Sitz in der Freien Universität Berlin, Otto-von-Simson-Str. 26, Raum L110, 14195 Berlin (im Folgendem effektiv genannt) bietet in Berlin die Vermittlung und Lohnabrechnung von Studierenden an.
Die effektiv betreibt nicht die Überlassung von Arbeitnehmern, sie betreibt auch nicht die Verleihung studentischer Arbeitnehmer. Zwischen der effektiv und den Studierenden bestehen keine Arbeitsverträge. Als arbeitsvertragliche Vereinbarungen gelten zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und dem Studierenden lediglich die auf den Abrechnungsscheinen aufgeführten Bedingungen, die mit der Arbeitsaufnahme wirksam werden. Ein zusätzlicher Arbeitsvertrag oder eine Rahmenvereinbarung zwischen den Studierenden und dem vermittelten Betrieb ist im gegenseitigem Einverständnis jedoch möglich.
Diese effektiv Vermittlungsvereinbarung und der effektiv - Service ist für Personen, welche bei der effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH (oft kurz effektiv genannt) zur Vermittlung und Lohnabrechung sich amelden wollen oder angemeldet haben. Die effektiv wird für die vermittelten Arbeitsangebote lohnsteuerlicher Arbeitgeber und einbehaltene Lohnsteuern werden an das Finanzamt für Körperschaften III in Berlin abführt, sowie i.d.R. im Auftrag der Unternehmen welche physischer Arbeitgeber sind, die Meldung zur Sozialversicherung erstellt.
Verdienstbescheinigungen sind bis zu 12 Mal im Jahr kostenfrei, wenn diese den Studierenden von der effektiv als PDF- Dokument und Anlage zur Email zugesandt werden können.
Studierende können den Service der effektiv nur nutzen, wenn sie sich vorher bei der effektiv zur Vermittlung- und/ oder lohnsteuerlichen Abrechnung haben eintragen lassen und die effektiv Vermittlungsvereinbarung bestätigt haben.
Mit Hilfe eines im Internet bereitgestellten Teambogens, können sich Studierende in die effektiv Vermittlungsdatenbank- und oder zur Lohnabrechnung eintragen lassen und die Lohnabrechnung über effektiv beauftragen. Damit die effektiv die Lohnabrechung als lohnsteuerlicher Arbeitgeber vornehmen kann ist die Erhebung, Bearbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten der Studierenden notwendig.
Die Änderungen zum Datenschutzgesetz, welches am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, machen es erforderlich die effektiv Vermittlungsvereinbarung zu überarbeiten und Ihre Einwilligung einzuholen.