effektiv studentische Arbeitsvermittlung

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effektiv Vermittlungsvereinbarung. Bitte um Bestätigung

Die effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH, mit Sitz in der Freien Universität Berlin, Otto-von-Simson-Str. 26, Raum L110, 14195 Berlin (im Folgendem effektiv genannt) bietet in Berlin die Vermittlung und Lohnabrechnung von Studierenden an.

Die effektiv betreibt nicht die Überlassung von Arbeitnehmern, sie betreibt auch nicht die Verleihung studentischer Arbeitnehmer. Zwischen der effektiv und den Studierenden bestehen keine Arbeitsverträge. Als arbeitsvertragliche Vereinbarungen gelten zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und dem Studierenden lediglich die auf den Abrechnungsscheinen aufgeführten Bedingungen, die mit der Arbeitsaufnahme wirksam werden. Ein zusätzlicher Arbeitsvertrag oder eine Rahmenvereinbarung zwischen den Studierenden und dem vermittelten Betrieb ist im gegenseitigem Einverständnis jedoch möglich.

Diese effektiv Vermittlungsvereinbarung und der effektiv - Service ist für Personen, welche bei der effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH (oft kurz effektiv genannt) zur Vermittlung und Lohnabrechung sich amelden wollen oder angemeldet haben. Die effektiv wird für die vermittelten Arbeitsangebote lohnsteuerlicher Arbeitgeber und einbehaltene Lohnsteuern werden an das Finanzamt für Körperschaften III in Berlin abführt, sowie i.d.R. im Auftrag der Unternehmen welche physischer Arbeitgeber sind, die Meldung zur Sozialversicherung erstellt.

Verdienstbescheinigungen sind bis zu 12 Mal im Jahr kostenfrei, wenn diese den Studierenden von der effektiv als PDF- Dokument und Anlage zur Email zugesandt werden können.

Studierende können den Service der effektiv nur nutzen, wenn sie sich vorher bei der effektiv zur Vermittlung- und/ oder lohnsteuerlichen Abrechnung haben eintragen lassen und die effektiv Vermittlungsvereinbarung bestätigt haben.

Mit Hilfe eines im Internet bereitgestellten Teambogens, können sich Studierende in die effektiv Vermittlungsdatenbank- und oder zur Lohnabrechnung eintragen lassen und die Lohnabrechnung über effektiv beauftragen. Damit die effektiv die Lohnabrechung als lohnsteuerlicher Arbeitgeber vornehmen kann ist die Erhebung, Bearbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten der Studierenden notwendig.

Die Änderungen zum Datenschutzgesetz, welches am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, machen es erforderlich die effektiv Vermittlungsvereinbarung zu überarbeiten und Ihre Einwilligung einzuholen.

Ich versichere, dass alle von mir vorgelegten Unterlagen und Angaben, die ich bei der effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH (im Folgenden ,,effektiv genannt") abgebe oder erkläre, richtig sind und der Wahrheit entsprechen.

Ich weiß, dass die mich betreffenden Vermittlungs- und Abrechnungsbedingungen, die in der Broschüre "Der effektiv Weg zum Job" abgeduckt sind, bzw. auf der Internetseite der effektiv unter www.jobstudent.de/studierende.html stehen mit dieser Erklärung von mir einzuhalten sind.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass effektiv meine Daten per EDV erfasst und sie im Rahmen ihrer Tätigkeit (insbesondere die Vermittlung in Arbeit bei anderen Unternehmen, die lohnsteuerliche Abrechnung und Meldung zur Sozialversicherung) verwendet und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichert. Ich bin damit einverstanden und gebe meine Erlaubnis, dass die effektiv meinen Arbeitszeitnachweise und notwendigen Abrechnungswerte vom vermittelten Betrieb erhält und im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzt. Ich weiß, dass die effektiv bei einer Inaktivität von 2 oder mehr Semestern, bei Wiederaufnahme, eine erneute Anmeldegebühr verlangen kann. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich in jedem Fall verpflichtet bin, jede weitere Arbeitsaufnahme dem/den Arbeitgeber/n und der effektiv zu melden, da diese nur dann in der Lage sind, die Sozialversicherungspflicht zu überprüfen und die Sozialversicherungsmeldung korrekt vorzunehmen. Ich bin verpflichtet dem/der Arbeitgeber/n und effektiv den Beginn eines Urlaubssemesters oder einer Doktorarbeit oder das Erreichen eines qualifizierenden Hochschulabschlusses sofort zu melden, weil das den Sozialversicherungsstatus unter Umständen ändert. Ich beantrage und bin damit einverstanden, dass mir der zustehende Lohn auch über die effektiv ausgezahlt wird und effektiv die auszuzahlenden Beträge sofort gegen Schulden verrechnen darf, die ich gegenüber der effektiv habe (z.B. Lohnsteuern, Verwaltungsvergütung, Vermittlungsgebühren).

Bank und Porto/Postkosten für die Überweisung verbleibender Guthaben werden vorher durch die effektiv laut Gebührenordnung abgezogen. Ich bin damit einverstanden, dass die effektiv die Lohnsteuerabrechnung für die mir vermittelten oder von mir zur Abrechnung eingereichten Arbeits- und Praktikumsverhältnisse übernimmt. Meine Lohnsteuerklasse wird bis zur endgültigen Abrechnung der offenen Abrechnungsbelege, durch die effektiv als lohnsteuerlicher Arbeitgeber belegt. Erfolgte die Erstvermittlung zu meinem Arbeitgeber und habe ich den Erstkontakt zum Arbeitgeber_in über effektiv, so werde ich dazugehörige Lohnabrechnung für die Dauer der Beschäftigung über die effektiv als lohnsteuerlicher Arbeitgeber vornehmen. Ein Wechsel/Übernahme der Lohnabrechung durch den vermittelten Betrieb/ Arbeitgeber ist für mich für diese erstmalig durch effektiv an mich erfolgten Vermittlungsangebote von der effektiv zustimmungspflichtig. Ein Wechsel/Übernahme ist bei einer Erstvermittlung vor Ablauf von 12 Monaten nicht möglich. Bei einem Wechsel bin ich als Student/in zur Zahlung einer durch den Wechsel der Lohnsteuerabrechnung bedingten Gebühr verpflichtet, welche zur Zeit 603,20 Euro beträgt. Ich bin verpflichtet, eine entsprechende Übernahme der Lohnsteuerkarte/ Lohnsteuerabrechnung durch den vermittelten Betrieb schriftlich sofort der effektiv mitzuteilen, unabhängig davon, welche Seite einen Wechsel initiiert hat. Die Vereinbarung und Verpflichtung zur Lohnsteuerabrechnung gilt auch für Folgeeinsätze nach dem jeweils letztem Ende der Tätigkeit im Zeitraum von 12 Monaten. Erfolgt ein Wechsel/Übernahme der Lohnabrechnung für die durch effektiv vermittelten Arbeitsangebote (dabei ist ein Wechsel zum jeweiligen Arbeitgeber bei einer Erstvermittlung vor Ablauf von 12 Monaten nicht möglich) stimme ich einer Auflösungsvereinbarung zwischen der effektiv und mir zu, bei der ich die durch Wegnahme der Lohnsteuerabrechnung bedingten Gebühr in Höhe von zur Zeit 603,20 Euro übernehmen und an effektiv bezahlen werde. Ein nicht angezeigter Wechsel schadet wirtschaftlich der effektiv und berechtigt die effektiv bei Kenntnisnahme von der/dem Studierenden die Übernahmegebühr durch Rechnung zu fordern. Zusätzlich getroffene Vereinbarungen über Vermittlungsgebühren nach §296 SGB III behalten Ihre Gültigkeit, weil sie unabhängig von der Lohnsteuerabrechnung für die Dauer der Beschäftigung gelten. Verstöße gegen den Inhalt der Vermittlungs- und Abrechnungsbedingungen und Merkblätter sowie Handlungen, die zum Schaden der effektiv bzw. der vermittelten Unternehmen sind, können meine Vermittlung einschränken und unter anderem zum Ausschluss von der weiteren Vermittlung führen. Ich beauftrage die effektiv, dass sie mich über Arbeitsangebote und Praktika, sowie Karriere- und Firmenkontaktmessen per E-Mail informiert und ich weiß, dass ich diesen Auftrag jederzeit per (Email info@jobstudent.de oder Brief effektiv GmbH, Otto-von-Simson Str. 26,14195 Berlin) widerrufen kann.

Ich weiß, dass bei Banküberweisungen, es keine Geld-Zurück-Garantie gibt, wenn ich eine falsche IBAN / BIC der effektiv gegenüber angegeben habe. Änderung der Bankverbindungen werde ich unverzüglich und rechtzeitig mitteilen.

Ich habe diese Vereinbarung gelesen und erkenne sie an.

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