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effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH, mit mehr als 250.000 Vermittlungen und Lohnabrechnungen in 25 Jahren, für Studierende mit sehr geringem Aufwand gute Jobmöglichkeiten. |
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In diesem Abschnitt erhalten Sie verschiedene Informationen über: 1. Das effektiv - Büro. 2. Wer über effektiv vermittelt werden kann? 3. Anmeldung Neu Online-Voranmeldung Teambogen für Studierende 4. Die Buchung 5. Die Vermittlung 6. Die Abrechnung 7. Die Lohnsteuerabrechnung 8. Die Lohnsteuern 9. Verwaltungsvergütung und sonstige Kosten 10. Selbstabholer und der Effektivschein 11. Die effektiv - Tagesliste 12. Praktika 13. Die Fachvermittlung 14. Loeschung der Daten ohne lohnsteuerliche Abrechnung 15. Weihnachtsengel und Weihnachtsmänner 16. Kraftfahrer 17. Den Verlust des Abrechnungsscheins 19. Job gebucht, aber verhindert. Storno? 20. Wichtige Hinweise zum Arbeitsrecht 21. Kündigung Das Büro befindet sich in der Freien Universität Berlin, Otto- von-
Simson- Straße 26, Raum L110 Seminarzentrum Rost- und Silberlaube, 14195 Berlin
effektiv - Abrechnungsscheine bitte per Email über anmeldung@jobstudent.de bestellen. Buchungsanfragen und Rückfragen bitte nur online über Email: buero@jobstudent.de Telefon nur für Arbeitgeber_innen 030 - 454 823 39. zurück zum Hauptmenü 2. Wer kann bei effektiv vermittelt werden? Studierende und Nebenhörer_innen aller deutschen Universitäten, Fach- und Hochschulen sowie Einrichtungen des zweiten Bildungsweges können über die effektiv vermittelt werden. zurück zum Hauptmenü Die Registrierung und Anmeldung für Studierende erfolgt nur online Bei der Anmeldung ist eine
Verwaltungsvergütung von den den Studierenden in
Höhe von 10,00 € zu bezahlen. o gültiger Personalausweis oder Reisepass o gültige Studienbescheinigung oder Studierendenausweis (max. 24 Hochschulsemester) o gültige Lohnsteuerkarte o bei ausländischen Studierenden: gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Freiwillig, aber sehr wichtig, sind Qualifikations- und Fähigkeitsnachweise über: o abgeschlossenes Studium, abgeschlossene Ausbildung o Führerschein (mindestens 1 Jahr alt) o sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, Schreibmaschinenkenntnisse oder Büroerfahrung o Erfahrungen aus den Bereichen Pädagogik, Erziehung, Medizin, Pflege, Musik, Kunst o Gesundheitspass o andere Qualifikationen und Fähigkeiten Damit bei der Jobvergabe alle geforderten Qualifikationen und gewünschten Bedingungen des Auftraggebers mit den vorgelegten Qualifikationen und Fähigkeiten der Studierenden per EDV verglichen werden können, ist sehr zu empfehlen, alle erworbenen Qualifikationen und Zeugnisse vorzulegen und alle besonderen Fähigkeiten anzugeben. Die Dauer der Mitgliedschaft besteht über den Zeitraum der Immatrikulation an einer Universität, einer Hochschule oder Fachhochschule auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine Unterbrechung bei der Nutzung von 12 Monaten oder länger geschieht, hinaus. Effektiv ist bestrebt, Absolventen und andere qualifizierte Menschen zu vermitteln, sodass die Beendigung des Studiums nicht gezwungenermaßen das Ende der Mitgliedschaft bedeutet. Wird diese Mitgliedschaft länger als 12 Monate nicht genutzt, als da keine Lohnabrechnungen mehr stattfinden oder stattgefunden haben, behalten wir uns das Recht vor, die Mitgliedschaft zu deaktivieren. Wenn die anderen Vermittlungsvoraussetzungen vorliegen, ist eine Wiederanmeldung möglich, jedoch mit einer Gebühr laut Gebührenordnung für die erneute Anmeldung verbunden. Neu Online - Anmeldung Teambogen für Studierende zurück zum Menü Bitte vor einer Buchung alle Anforderungen über ein Jobangebot einholen. Die Informationen über ein Arbeitsangebot können im Internet unter www.jobstudent.de oder per Email abgefragt werden. Eine verbindliche Buchung entsteht dann, wenn man sich als Student oder Studentin über alle wichtigen Anforderungen informiert hat und die Arbeitsaufnahme zum gewünschten Zeitpunkt gegenüber dem/ der Vermittler/in persönlich oder telefonisch versichert und der Vermittler/in erkennt, dass derjenige die im Arbeitsangebot gestellten Anforderungen aller Voraussicht nach erfüllen kann und keine Hindernisgründe gegen eine Buchung / Vermittlung sprechen. Die interessierten und geeigneten Student/innen werden immer vorher gefragt "ob sie buchen wollen?" Wird das durch die Studentin / den Studenten bejaht, versichert der effektiv Mitarbeiter/in, mit einer die Buchung bestätigenden Aussage wie z.B. "O.K. ich buche den Job für Dich", dass dieses Arbeitsangebot zum Buchungszeitpunkt frei ist und für die / den buchende/n Student/in reserviert wird. Im Anschluss an die Buchung wird noch vereinbart, wie die Kontakaufnahme zum Arbeitgeber/ Arbeitgeberin erfolgt die Daten der Firma und weitere Informationen zum Arbeitsangebot der Studentin / dem Studenten per Email zuegschickt werden. zurück zum Menü Wir führen auch eine aktuelle Tagesliste und halten die freien Tage und Zeit der Studierenden fest. Für den Fall, dass wir passende Arbeitsangebote ab sofort vermitteln müssen oder Arbeitsangebote für den nächsten Tag noch zu vermitteln sind rufen wir Studierende welche sich auf die Tagesliste haben eintragen lassen an oder senden ein Angebot per Email zu. Ebenfalls rufen wir Studierende zurück, wenn Arbeitsangebote nach 15 Uhr oder ausserhalb unserer Sekretariatsöffnungszeiten zu vermitteln sind. Die Vermittlung erfolgt immer in einem Gespräch und der Student / die Studentin bekommt zu erst die Zusage von uns telefonisch und dann auch per Email bestätigt. Die Details über den Einsatz bekommen die Studierende per Email von uns zugesandt. Sollte der Arbeitgeber/in auf ein vorhergehendes persönliches Telefongespräch mit dem vermittelten Studenten oder der Studentin Wert legen, so ist dies im Auftrag unter Hinweis vermerkt worden. Die Telefonnummer des Arbeitgebers ist in der Regel ebenfalls unter Einsatzort von uns vermerkt worden. Bei einem Telefongespräch mit dem Arbeitgeber/in sind wichtige Angaben, z.B. Einsatzort und Arbeitsbeginn anzusprechen, um sie vom Arbeitgeber/in bestätigt zu bekommen. Oft muss auch der Treffpunkt erst vereinbart werden. Die Vermittlung kann nicht erfolgen : o wenn die geforderte Qualifikation nicht vorliegt. o bei mehr als zwei nicht abgerechneten Effektivscheinen. o wenn einzelne Effektivscheine noch nicht abgerechnet und älter als sechs Wochen sind. o wenn Gründe für eine Sperre vorliegen. o wenn keine passenden Arbeitsangebote vorliegen zurück zum Menü Mit jeder Vermittlung oder für eine benötigte Abrechnung wird ein Effektivschein ausgestellt. Der Effektivschein wird Arbeitgeber/in durch effektiv per email als PDF zugesandt so dass er zur Arbeitsaufnahme dem/der Arbeitegber/in vorlegt. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin füllt
den Abrechnungsschein nach Ende der Beschäftigung, aber immer innerhalb von 6
Wochen gerechnet vom Ausstellungsdatums an, aus. Der
Abrechnungszeitraum von 6 Wochen beginnt mit dem Ausstellungsdatum des
Abrechnungsscheines und darf nicht überzogen werden. Eine in der Verantwortung
der Studierenden liegende verspätete Abrechnung oder Bezahlung (alle
Abrechnungsscheine, die älter als 6 Wochen vom Ausstellungsdatum sind) wird
zusätzlich ein Säumniszuschlag von 2,8 % vom
Bruttoverdienst vom jeweiligen Student/ in für die verspätete Abrechnung /
Bezahlung erhoben. Die Lohnauszahlung erfolgt immer über effektiv, dazu überweisen die Arbeitgeber_innen den Lohn an effektiv. Sollte der Student/ die Studentin ausnahmsweise den Lohn direkt durch den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin ausgezahlt bekommen haben, so sind die Verwaltungsvergütung und ggf. Lohnsteuern von dem Studenten / der Studentin an effektiv innerhalb der 6 Wochen Abrechnungsfrist (diese beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Abrechnungsscheins) zu überweisen. Die Abrechnung gilt erst mit dem Ausgleich der Verwaltungsvergütung als abgeschlossen. Bei rechtzeitiger Bezahlung innerhalb der 6 Wochen vom Ausstellungsdatum, beträgt die Verwaltungsvergütung 2,04 Euro plus 2,8 % vom Gesamtbruttoverdienst, wobei evtl. anfallende Lohnsteuern ebenfalls gleich mit zu bezahlen sind. Mehrere oder wechselnde Arbeitgeber_innen können gleichzeitig z.B. auf dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 bei Beachtung der monatlichen Höchstgrenze steuerfrei abgerechnet werden. Die Lohnabrechnung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen der Lohnsteuerklasse 6 kostet 2,55 Euro pro Abrechnung mehr. Ebenfalls wichtig, auch Abrechnungsbelege auf denen nicht gearbeitet worden ist, sind auf jeden Fall zurückzugeben oder zurückzusenden. Kein Effektivschein darf weggeschmissen werden. zurück zum Menü 7. Lohnsteuerabrechnung und Ausgleich der Gebühren Um einen Effektivschein oder eine Abrechnung zu bekommen oder zum Schluss abzurechnen, muss man nicht extra bei der effektiv im Büro vorbeikommen. Die Lohnauszahlung erfolgt in der Regel über effektiv, dabei werden die Gebühren und evtl. anfallende Lohnsteuern vor Auszahlung mit dem Lohn verrechnet. Der von der/dem Arbeitgeber_in ausgefüllte Effektivschein kann auch per Post oder als Anlage zur Email zu uns zurückgesandt und der zu entrichtende Betrag über effektiv mittels Überweisung beglichen werden. Dabei fallen in der Regel laut Gebührenordnung bei Überweisung zusätzliche Kosten an. Unsere Bankverbindung haben wir bei der Deutsche Bank 24, BLZ 100 700 24, Kontonr. 2546067. IBAN DE97100700240254606700 BIC DEUTDEDBBER Bei Überweisungen bitte immer die effektiv-Nummer und die Belegnummer angeben. zurück zum Menü Die anfallende Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Verdienstes, sowie nach den vom ELSTAM elektronisch bestätigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Wir führen bei jeder Abrechnung abhängig vom Abgabezeitpunkt einen auf den Monat bezogenen Lohnsteuerausgleich durch, so dass in der Regel nur bei Überschreitung der Monatsfreibeträge der jeweiligen Lohnsteuerklasse Lohnsteuern anfallen. Wird die Nutzung der Lohnsteuerabzugsmerkmale früher als zum Monatsende vorgenommen, führen wir eine Abschlussabrechnung durch, bei der das Abholdatum berücksichtigt wird. Werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht den ganzen Monat genutzt, können im ungünstigen Fall durch die Verkürzung des Berechnungszeitraumes Lohnsteuern anfallen. Durch die monatliche Abrechnung können zur Zeit z. B. mit dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 Verdienste bis zur Höhe von ca. 850,00 Euro im Monat lohnsteuerfrei abgerechnet werden. Weiterer Vorteil über effektiv, mehrere oder wechselnde Arbeitgeber_innen können gleichzeitig z.B. auf dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 bei Beachtung der monatlichen Höchstgrenze steuerfrei abgerechnet werden. zurück zum Menü 9. Verwaltungsvergütung und sonstige Kosten Die studentische Arbeitsvermittlung effektiv erhebt von den Studierenden bei Vermittlung auch Vermittlungsgebühren. Nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung mit dem Studenten / der Studentin auch Vermittlungsgebühren vom Arbeitnehmer/in. Die Regelung über §296 SGB III erlaubt dies. Diese werden als zusätzliche Kosten pro Stunde vereinbart und betragen zum Beispiel bei einem Arbeitsangebot von 11,30 Euro pro Stunde 0,50 Euro pro Stunde. Für die Lohnsteuerabrechnung erhalten wir eine Verwaltungsvergütung in Höhe von z.Zt. 2,04 Euro zzgl. 2,8% vom Bruttoverdienst, so dass sich die gesamten Kosten auf ca. 0,95 Euro pro Stunde summieren was ca. 7,5% vom Lohn sind. Die Kosten können von Arbeitsangebot zu Arbeitsangebot abweichen und werden in jedem Fall vor der Vermittlung angegeben und schriftlich bestätigt. In den 2,04 Euro und den 2,8% als Auch in der Vermittlungsgebühr ist die gesetzlichen MwSt. enthalten. Bei Selbstabholer_innen beträgt die Verwaltungsvergütung bei Lohnauszahlung über effektiv 2,04 Euro plus 2,8% vom Bruttoverdienst pro Abrechnung sowie zusätzlich 3,00 Euro, wenn der Verdienst pro Abrechnung <500 € ist. Weitere Kosten können u. a. entstehen als Säumniszuschlag (zusätzliche 2,8 % vom Bruttoverdienst) bei in der Verantwortung der Studierenden liegender verspäteter Abrechnung bzw. Bezahlung des Abrechnungsscheines, wenn z.B. Studierende den Lohn direkt erhalten und nicht innerhalb von sechs Wochen mit effektiv abrechnen. Weitere Kosten entstehen bei Stornierungen (Kosten liegen zw. 10,20 € und 15,00 € inkl. MwSt. pro Stornierung Rückgabe vor Arbeitsbeginn und 30,00 € wenn derjenige die Arbeit nicht aufnimmt und nicht absagt) und anderen Leistungen, die in der Gebührenordnung aufgeführt sind. Zusammengefasst: (alle Angaben inklusive gesetzlicher MwSt.)
Mit Veröffentlichung der Broschüren "der effektive Weg zum Job" und dieser Gebührenordnung im Internet unter www.jobstudent.de werden neue Preisänderungen wirksam. zurück zum Menü 10. Selbstabholer/in und der Effektivschein Wer ist Selbstabholer/in? Alle Studierenden, die selbst ein
Unternehmen gefunden und die Vertragsinhalte mit dem Arbeitgeber_in
vereinbart haben, die aber die Lohnsteuerabrechnung über effektiv vornehmen
lassen, werden als Selbstabholer/in bei uns geführt. Sie sind nicht Selbstabholer_in, wenn
Sie durch eine von uns vorher in diese Firma vermittelte Person, auf die Arbeit
aufmerksam gemacht werden oder ggf. eine Arbeit bei dieser Firma über www.jobstudent.de angeboten wird. Um als
Selbstabholer_in zu gelten, hat die Firma bereits Ihre
Unterlagen geprüft und mit Ihnen die Vertragsinhalte vereinbart. Wenn jedoch die
Firma Ihren Einsatz erst von unserer Prüfung Ihrer Unterlagen abhängig macht,
ist unser Arbeitsaufwand teilweise höher
als bei einer regulären Erstvermittlung und deswegen werden Sie von uns als Erstvermittelt
und nicht als Selbstabholer_in betrachtet. Was ist ein Effektivschein? Für den Fall der Vermittlung und / oder Lohnabrechnung über effektiv erfolgt wird ein Effektivschein pro Monat und Abrechnung erstellt. Der Effektivschein wird per Email buero@jobstudent.de angefordert und per Email als PDF von uns kostenfrei dem/der Arbeitgeber/in zugeschickt. Oft fordern auch die Unternehmen die Effektivscheine selbst an. In der Regel fordern die Studierenden die Effektivscheine an. Haben Sie den Selbstabholerstatus auf Grund der Empfehlung durch einen Arbeitgeber_in ist die Vermittlung zu anderen Unternehmen über uns möglich, jedoch auf Tagesjobs begrenzt, es sei den Sie haben bei dem Unternehmen seit mehr als einen Monat aufgehört zu arbeiten. Eine Pause ist nicht einzuhalten, wenn Ihnen das Unternehme eine Freigabe erteilt hat oder Sie dort bereits mindesten vier Monate gearbeitet haben. Welche Kosten entstehen? Die Kosten werden in der Regel von den Studierenden getragen und betragen als Selbstabholer_in bei Lohnauszahlung über effektiv 2,04 Euro zzgl. 2,8% vom Brutto pro Abrechnung, sowie wenn der Verdienst weniger als 500 Euro pro Abrechnung beträgt, wird ein Zuschlag von 3,00 Euro pro Abrechnung erhoben. Personen die als von uns Erstvermittelt gelten, haben in der Regel zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 5% und werden vorher schriftlich und vor der Arbeitsaufnahme über die Kosten in Kenntnis gesetzt. zurück zur Hauptmenü der effektiv Wir bieten bei effektiv eingetragenen Studentinnen und Studenten die Möglichkeit sich auf unser Tagesliste https://www.jobstudent.de/Tagesliste.htm eintragen zu lassen. Unsere Tagesliste https://www.jobstudent.de/Tagesliste.htm bitte Effektivnummer und Namen uns übermitteln. Studierende mit einem Eintrag auf der Tagesliste erhalten mit Vorrang und damit als erste vor anderen Personen Benachrichtigungen über neue Jobs und Angebote per Email oder Anruf! Wird ein Arbeitsangebot gebucht senden wir den dazugehörigen Effektivschein an die Firma und der Student/ die Studentin erhält alle Daten über den Job und die Verinbarungen zum Job als Email zugesandt. Oft liegt beim Besuch unserer Internetseite kein passendes Angebot vor. Ein Eintrag in die Tagesliste kann helfen die Chancen für dein Tag aber auch folgende Tage zu erhöhen. Bekommen wir ein Arbeitsangebot für ab sofort, oder benötigt der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin sofort die Bestätigung über eine Vermittlung, oder soll ein sehr spät eingehendes Arbeitsangebot noch für den nächsten Arbeitstag vermittelt werden, dann rufen wir Studierende von der Tagesliste aus an oder senden das Angebot per Email zu. Wichtig: wir rufen nicht jeden auf der Tagesliste zurück, das wäre auch nicht nötig. Dennoch haben wir im letzten Jahr auf diesem Weg über 100 mal Studierende zu Hause oder unterwegs (bitte Handynummer angeben) mit einem Arbeitsangebot erreicht. Jetzt auf die Tagesliste eintragen hier zurück zum Menü 12. Praktika Die Studenten und Studentinnen können sich einfach in der Hochschule oder über Internet über aktuelle Arbeits- und Praktikaangebote informieren. Kommt das Arbeits- oder Praktikumsverhältnis über effektiv zustande, führen wir, wenn nicht anderes vereinbart ist, immer die Lohnsteuerabrechnung durch und fragen dazu die Lohnsteuerabzusgemerkmale der Studierenden über Elstam ab. zurück zum Menü 13. Fachvermittlung / Arbeitsamtvermittlungen Arbeitsangebote, die einen gelernten Beruf oder besondere Fähigkeiten seitens der Studierenden voraussetzen, werden sehr häufig über uns vermittelt. Aus diesem Grund ist es wichtig und vom Vorteil bei der Anmeldung bereits alle Fähigkeiten und Qualifikationen anzugeben. zurück zum Menü 14. Weihnachtsengel und Weihnachtsmänner Siehe bitte dazu:
www.weihnachtsmanntausch.de Alle damit zusammenhängenden Formalitäten und Vorbereitungen, die Anmeldung, der Verkauf oder Verleih von Kostümen, Zusammenstellung bzw. die Verteilung von Touren für Weihnachtsmänner und Weihnachtsengel, werden auf unserer Internetseite www.weihnachtsmanntausch.de rechtzeitig angekündigt. zurück zum Menü effektiv vermittelt Fahrer und Fahrerinnen, auch mit Ladetätigkeit, mit
Führerschein der Klasse II und III. zurück zum Menü 16. Verlust des effektiv Abrechnungsscheins Geht der Abrechnungsschein verloren, wird die Firma durch effektiv angeschrieben und per Email ein Duplikat (bestehend aus einem Anschreiben und einer Hardcopy des Abrechnungsscheines) an den Arbeitgeber gesendet. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin füllt die Hardcopy wie einen Originalabrechnungsschein aus und sendet ihn sofort an effektiv per Email info@jobstudent.de zurück. Wichtig: Findet sich der verloren geglaubte Abrechnungsschein doch wieder an, darf er nicht mehr verwendet werden und ist an die effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH zurück zu geben. Zur Unterscheidung der Abrechnungsscheine dient die Belegnummer die in der Regel oben rechts im Effektivschein vermerkt ist. zurück zum Menü Eine Kündigung unseres Services oder der
Zusammenarbeit richten Sie bitte entweder schriftlich per Post an effektiv
studentische Arbeitsvermittlung GmbH, Büro in der Freien Universität Berlin, Otto-von-Simson-Str. 26, 14195 Berlin oder per Email An info@jobstudent.de
an den Geschäftsführer Ratko Djokic zurück zum Menü Regeln, Hinweise und Tipps Auf einem Effktivschein kann bis
max. vier Wochen gearbeitet werden, längstens aber bis Ende des Monats für
den er vorgesehen worden ist, wenn die Anzahl der Arbeitstage nicht bereits
auf dem Abrechnungsschein eingeschränkt worden sind. Für jeden Monat wird ein
neuer Effektivschein benötigt. Bevor man sich für einen Job bewirbt und eine
Buchung veranlasst, sollte man alle zeitlichen, örtlichen und sonstigen
Bedingungen des Auftrages zur Kenntnis genommen haben, sonst sind spätere
Stornierungen und Umbuchungen laut Gebührenordnung kostenpflichtig. zurück zum Menü 2. Job gebucht, aber verhindert. Storno? Kann aus irgendeinem Grund ein gebuchter Job nicht vom vermittelten Studenten oder einer Studentin angetreten werden, ist umgehend im effektiv-Büro anzurufen oder eine >Email zu schreiben info@jobstudent.de. Soll eine Stornierung rechtzeitig vor Arbeitsantritt erfolgen und kann die entsprechende Arbeit noch anderen Studenten oder Studentinnen angeboten und vermittelt werden, so hat das rechtzeitige Bescheidsagen schon mal den Vorteil, dass dieses Arbeit nicht verloren geht und Arbeitgeber /in die angeforderte studentische Arbeitskraft (über die dann möglich Arbeit, freut sich sicherlich auch der neu vermittelte Student/in) wie gewünscht erhalten. Wird die Stornierung auf Veranlassung des vermittelten Studenten / der vermittelten Studentin vorgenommen oder tragen diese oder eine Teilschuld für die Stornierung, oder haben diese versäumt, bei der effektiv rechtzeitig anzurufen oder den Abrechnungsschein zurückzubringen, wird eine Stornogebühr und gegebenenfalls zusätzlich eine Umbuchungsgebühr erhoben (jeweilige Kosten laut Gebührenordnung). Wird die Stornierung auf Veranlassung des Arbeitgebers vorgenommen, so entstehen dem vermittelten Studenten / der vermittelten Studentin, wenn sie keine Schuld oder Teilschuld für die Stornierung des Arbeitgebers haben, keine Kosten. Damit es kostenfrei bleibt ist, soweit der dazugehörieg Abrechnungsschein noch bei der Studentin / dem Studentin sich befindet, dieser an effektiv innerhalb der 6 Wochen Frist zurückzugeben oder zurückzusenden. Handelt es sich, um aktuell vermittelte Arbeitsabgebote die nicht zu Stande gekommen sind, ist bitte sofort per Email buero@jobstudent.de den Mitarbeiter_innen der effektiv Bescheid zu geben. Die Stornierung von Effektivscheinen welche als Selbstabholer/ Selbstabholerin bestellt aber nicht genutzt werden und darauf keine Abrechnung mehr statfindet, ist laut Gebührenordnung nur kostenpflichtig möglich. zurück zum Menü 3. Wichtige Hinweise zum Arbeitsrecht Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung effektiv bietet bei der Jobvermittlung von ausländischen Studierenden Chancengleichheit, wenn die Qualifikationsanforderungen erfüllt werden. Die ausländischen Studierenden, die nicht aus einem EG-Staat stammen, benötigen in der Regel zusätzlich ein Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die effektiv überprüft u.a. stets die Gültigkeit der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie die dazugehörigen Auflagen und Einschränkungen und berücksichtigt diese bei der Arbeitsvermittlung. Die häufigste Einschränkung für ausländische Studierende ist die Begrenzung der Anzahl der erlaubten Arbeitstage, in der Regel 120 volle oder 240 halbe Arbeitstage pro Jahr. Kündigung des Arbeitsverhältnisses Sozialversicherung Studentische Arbeitnehmer/innen sind in der Regel für die Dauer ihres Studiums während einer Beschäftigung beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn ihre Zeit überwiegend vom Studium beansprucht wird. D.h. dass diese Arbeitsverhältnisse, wenn sie nicht den Merkmalen der kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung entsprechen nur in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind. Die Zeit für das Studium hat man,
wenn man nicht mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Das
bedeutet, die Hälfte eines Jahres darf man 20 Stunden / Woche und die andere
Hälfte auch mehr als 20 Stunden/ Woche arbeiten ohne, dass sich etwas an den
Beiträgen ändert. Feiertage Auch studentische Aushilfskräfte haben Anspruch auf Feiertagsvergütung, wenn der jeweilige Feiertag in die vereinbarte Zeit des Arbeitsverhältnisses fällt. Gesetzliche Feiertage in Berlin sind: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Beispiel Arbeitsunfall Arbeitsvertrag Arbeitrecht Die studentischen Arbeitnehmer_innen in einem Arbeitsverhältnis haben dieselben Pflichten und Rechte wie die übrigen Arbeitnehmer_innen in ihrem Betrieb. Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für die studentischen Arbeitnehmer_innen. Datenschutz Chancengleichheit Wichtige Hinweise ! Die Stornierung von Buchungen die
durch unsachgemäße Benutzung oder Missbrauch entstehen, gehen zu Lasten des
eingetragenen Nutzers. Im Weiteren kann als Folge von fahrlässigem Verhalten,
die Vermittelbarkeit insgesamt in Frage gestellt sein. zum Menü der effektiv
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