In diesem Abschnitt erhalten Sie verschiedene
Informationen über:
- Das effektiv - Büro.
- Wer
über effektiv vermittelt werden kann?
- Anmeldung Neu Online-Voranmeldung
Teambogen für Studierende
- Die Buchung
- Die Vermittlung
- Die Abrechnung
- Die Lohnsteuerabrechnung
- Die Lohnsteuern
- Verwaltungsvergütung
und sonstige Kosten
- Selbstabholer und der Effektivschein
- Die effektiv -
Tagesliste
- Praktika
- Die Fachvermittlung
- Loeschung der Daten
ohne lohnsteuerliche Abrechnung
- Weihnachtsengel
und Weihnachtsmänner
- Kraftfahrer
- Den Verlust des
Abrechnungsscheins
- Regeln, Hinweise und
Tips
- Job gebucht, aber
verhindert. Storno?
- Wichtige Hinweise zum Arbeitsrecht
- effektiv - Büro
Das Büro befindet sich in der Freien Universität Berlin,
Otto- von- Simson- Straße 26, Raum L110
Seminarzentrum Rost-
und Silberlaube, 14195 Berlin
effektiv -
Abrechnungsscheine bitte per Email
über anmeldung@jobstudent.de
bestellen.
Buchungsanfragen und Rückfragen bitte nur online
über
Email: buero@jobstudent.de
Telefon nur für Arbeitgeber_innen
030 - 454 823 39.
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- Wer kann bei effektiv vermittelt werden?
Studierende und
Nebenhörer_innen aller deutschen Universitäten, Fach- und Hochschulen sowie
Einrichtungen des zweiten Bildungsweges können über die effektiv vermittelt werden.
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- Anmeldung
Die
Registrierung und Anmeldung für Studierende erfolgt nur online
Bei der
Anmeldung ist eine Verwaltungsvergütung von den den Studierenden in Höhe
von 10,00 € zu bezahlen.
Zur Anmeldung müssen vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültige Studienbescheinigung oder
Studierendenausweis (max. 24 Hochschulsemester)
- gültige Lohnsteuerkarte
- bei ausländischen Studierenden: gültige
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Freiwillig, aber sehr wichtig, sind Qualifikations- und
Fähigkeitsnachweise über:
- abgeschlossenes Studium, abgeschlossene
Ausbildung
- Führerschein (mindestens 1 Jahr alt)
- sehr gute Fremdsprachenkenntnisse,
Schreibmaschinenkenntnisse oder Büroerfahrung
- Erfahrungen aus den Bereichen Pädagogik,
Erziehung, Medizin, Pflege, Musik, Kunst
- Gesundheitspass
- andere Qualifikationen und Fähigkeiten
Damit bei der Jobvergabe alle geforderten
Qualifikationen und gewünschten Bedingungen des Auftraggebers mit den
vorgelegten Qualifikationen und Fähigkeiten der Studierenden per EDV
verglichen werden können, ist sehr zu empfehlen, alle erworbenen
Qualifikationen und Zeugnisse vorzulegen und alle besonderen Fähigkeiten
anzugeben.
Die Dauer der Mitgliedschaft besteht über den
Zeitraum der Immatrikulation an einer Universität, einer Hochschule oder
Fachhochschule auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine
Unterbrechung bei der Nutzung von 12 Monaten oder länger geschieht, hinaus.
Effektiv ist bestrebt, Absolventen und andere qualifizierte Menschen zu
vermitteln, sodass die Beendigung des Studiums nicht gezwungenermaßen das
Ende der Mitgliedschaft bedeutet. Wird diese Mitgliedschaft länger als 12
Monate nicht genutzt, als da keine
Lohnabrechnungen mehr stattfinden oder stattgefunden haben, behalten wir
uns das Recht vor, die Mitgliedschaft zu deaktivieren. Wenn die anderen
Vermittlungsvoraussetzungen vorliegen, ist eine Wiederanmeldung möglich,
jedoch mit einer Gebühr laut Gebührenordnung für die erneute Anmeldung
verbunden.
Neu Online - Anmeldung Teambogen für Studierende
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- Buchung
Bitte vor einer Buchung alle Anforderungen über ein
Jobangebot einholen. Die Informationen über ein Arbeitsangebot können im Internet
unter www.jobstudent.de oder per Email abgefragt werden. Eine
verbindliche Buchung entsteht dann, wenn man sich als Student oder
Studentin über alle wichtigen Anforderungen informiert hat und die
Arbeitsaufnahme zum gewünschten Zeitpunkt gegenüber dem/ der Vermittler/in
persönlich oder telefonisch versichert und der Vermittler/in erkennt, dass
derjenige die im Arbeitsangebot gestellten Anforderungen aller Voraussicht
nach erfüllen kann und keine Hindernisgründe gegen eine Buchung /
Vermittlung sprechen. Die interessierten und geeigneten Student/innen
werden immer vorher gefragt
"ob sie buchen wollen?" Wird das durch die
Studentin / den Studenten bejaht, versichert der effektiv
Mitarbeiter/in, mit einer die Buchung bestätigenden Aussage wie z.B. "O.K.
ich buche den Job für Dich", dass dieses Arbeitsangebot zum
Buchungszeitpunkt frei ist und für die / den buchende/n Student/in
reserviert wird. Im Anschluss an die Buchung wird noch vereinbart, wie die
Kontakaufnahme zum Arbeitgeber/ Arbeitgeberin erfolgt die Daten der Firma
und weitere Informationen zum Arbeitsangebot der Studentin / dem Studenten
per Email zuegschickt werden.
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- Vermittlung
Wir führen auch
eine aktuelle Tagesliste und halten die freien Tage und Zeit der
Studierenden fest. Für den Fall, dass wir passende Arbeitsangebote ab
sofort vermitteln müssen oder Arbeitsangebote für den nächsten Tag noch zu
vermitteln sind rufen wir Studierende welche sich auf die Tagesliste haben
eintragen lassen an oder senden ein Angebot per Email zu. Ebenfalls rufen
wir Studierende zurück, wenn Arbeitsangebote nach 15 Uhr oder ausserhalb
unserer Sekretariatsöffnungszeiten zu vermitteln sind. Die Vermittlung
erfolgt immer in einem Gespräch und der Student / die Studentin bekommt zu
erst die Zusage von uns telefonisch und dann auch per Email bestätigt. Die
Details über den Einsatz bekommen die Studierende per Email von uns zugesandt. Sollte der
Arbeitgeber/in auf ein vorhergehendes persönliches Telefongespräch mit dem
vermittelten Studenten oder der Studentin Wert legen, so ist dies im
Auftrag unter Hinweis vermerkt worden. Die Telefonnummer des Arbeitgebers
ist in der Regel ebenfalls unter Einsatzort von uns vermerkt worden.
Bei einem
Telefongespräch mit dem Arbeitgeber/in sind wichtige Angaben, z.B.
Einsatzort und Arbeitsbeginn anzusprechen, um sie vom Arbeitgeber/in
bestätigt zu bekommen. Oft muss auch der Treffpunkt erst vereinbart werden.
Die Vermittlung
kann nicht erfolgen :
- wenn die geforderte Qualifikation nicht
vorliegt.
- bei mehr als zwei nicht abgerechneten
Effektivscheinen.
- wenn einzelne Effektivscheine noch nicht abgerechnet und älter als sechs Wochen sind.
- wenn Gründe für eine Sperre vorliegen.
- wenn keine passenden
Arbeitsangebote vorliegen
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- Abrechnung
Mit jeder Vermittlung oder für eine benötigte
Abrechnung wird ein Effektivschein ausgestellt. Der Effektivschein wird
Arbeitgeber/in durch effektiv per email als PDF zugesandt so dass er zur
Arbeitsaufnahme dem/der Arbeitegber/in vorlegt.
Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin füllt den
Abrechnungsschein nach Ende der Beschäftigung, aber immer innerhalb von 6
Wochen gerechnet vom Ausstellungsdatums an, aus. Der Abrechnungszeitraum
von 6 Wochen beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Abrechnungsscheines und
darf nicht überzogen werden. Eine in der Verantwortung der Studierenden
liegende verspätete Abrechnung oder Bezahlung (alle Abrechnungsscheine, die
älter als 6 Wochen vom Ausstellungsdatum sind) wird zusätzlich ein
Säumniszuschlag von 2,8 % vom
Bruttoverdienst vom jeweiligen Student/ in für die verspätete Abrechnung /
Bezahlung erhoben.
Korrekturen auf dem Abrechnungsbeleg, sind nur durch Streichung und
erneutes Eintragen mit Unterschrift / Stempel des Arbeitgebers gültig.
Fehlende Angaben führen zu unnötigen Verzögerungen bei der Abrechnung,
verursachen Wartezeiten und gegebenenfalls muss man erneut zum
Arbeitgeber/in, um die fehlenden Angaben eintragen zu lassen.
Die
Lohnauszahlung erfolgt immer über effektiv, dazu überweisen die
Arbeitgeber_innen den Lohn an effektiv. Sollte der Student/ die Studentin
ausnahmsweise den Lohn direkt durch den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin
ausgezahlt bekommen haben, so sind die Verwaltungsvergütung und ggf.
Lohnsteuern von dem Studenten / der Studentin an effektiv innerhalb der 6
Wochen Abrechnungsfrist (diese beginnt mit dem Datum der Ausstellung des
Abrechnungsscheins) zu überweisen. Die Abrechnung gilt erst mit dem
Ausgleich der Verwaltungsvergütung als abgeschlossen. Bei rechtzeitiger
Bezahlung innerhalb der 6 Wochen vom Ausstellungsdatum, beträgt die
Verwaltungsvergütung 2,04 Euro plus 2,8 % vom Gesamtbruttoverdienst, wobei
evtl. anfallende Lohnsteuern ebenfalls gleich mit zu bezahlen sind. Mehrere
oder wechselnde Arbeitgeber_innen können gleichzeitig z.B. auf dem
Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 bei Beachtung der monatlichen
Höchstgrenze steuerfrei abgerechnet werden. Die Lohnabrechnung mit den
Lohnsteuerabzugsmerkmalen der Lohnsteuerklasse 6 kostet 2,55 Euro pro
Abrechnung mehr.
Ebenfalls wichtig, auch Abrechnungsbelege auf denen
nicht gearbeitet worden ist, sind auf jeden Fall zurückzugeben oder
zurückzusenden. Kein Effektivschein darf weggeschmissen werden.
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- Lohnsteuerabrechnung und Ausgleich
der Gebühren
Um einen Effektivschein oder eine Abrechnung zu bekommen
oder zum Schluss abzurechnen, muss man nicht extra bei der effektiv im Büro
vorbeikommen. Die Lohnauszahlung erfolgt in der Regel über effektiv, dabei
werden die Gebühren und evtl. anfallende Lohnsteuern vor Auszahlung mit dem
Lohn verrechnet. Der von der/dem Arbeitgeber_in ausgefüllte Effektivschein
kann auch per Post oder als Anlage zur Email zu uns zurückgesandt und der
zu entrichtende Betrag über effektiv mittels Überweisung beglichen werden.
Dabei fallen in der Regel laut Gebührenordnung bei Überweisung zusätzliche
Kosten an.
Unsere Bankverbindung haben wir bei der
Deutsche Bank 24,
BLZ 100 700 24, Kontonr. 2546067.
IBAN DE97100700240254606700
BIC
DEUTDEDBBER
Bei Überweisungen bitte immer die effektiv-Nummer
und die Belegnummer angeben.
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- Lohnsteuern
Die anfallende Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe
des Verdienstes, sowie nach den vom ELSTAM elektronisch bestätigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
Wir führen bei jeder Abrechnung abhängig vom Abgabezeitpunkt einen auf den
Monat bezogenen Lohnsteuerausgleich durch, so dass in der Regel nur bei
Überschreitung der Monatsfreibeträge der jeweiligen Lohnsteuerkklasse
Lohnsteuern anfallen.
Wird die Nutzung der Lohnsteuerabzugsmerkmale früher
als zum Monatsende vorgenommen, führen wir eine Abschlussabrechnung durch,
bei der das Abholdatum berücksichtigt wird. Werden die
Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht den ganzen Monat genutzt, können im
ungünstigen Fall durch die Verkürzung des Berechnungszeitraumes Lohnsteuern
anfallen. Durch die monatliche Abrechnung können zur Zeit z. B. mit dem
Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 Verdienste bis zur Höhe von ca. 850,00
Euro im Monat lohnsteuerfrei abgerechnet werden. Weiterer Vorteil über
effektiv, mehrere oder wechselnde Arbeitgeber_innen können gleichzeitig
z.B. auf dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 bei Beachtung der
monatlichen Höchstgrenze steuerfrei abgerechnet werden.
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- Verwaltungsvergütung und sonstige Kosten
Die studentische Arbeitsvermittlung effektiv
erhebt von den Studierendenbei Vermittlung auch Vermittlungsgebühren. Nach
vorhergehender schriftlicher Vereinbarung mit dem Studenten / der Studentin
auch auch Vermittlungsgebühren vom Arbeitnehmer/in. Die Regelung über §296
SGB III erlaubt dies. Diese werden als zusätzliche Kosten pro Stunde
vereinbart und betragen zum Beispiel bei einem Arbeitsangebot von 11,30
Euro pro Stunde 0,50 Euro pro Stunde. Für die Lohnsteuerabrechnung erhalten
wir eine Verwaltungsvergütung in Höhe von z.Zt. 2,04 Euro zzgl. 2,8% vom
Bruttoverdienst, so dass sich die gesamten Kosten auf ca. 0,85 Euro pro
Stunde summieren was ca. 7,5% vom Lohn sind.Die Kosten können von
Arbeitsangebot zu Arbeitsangebot abweichen und werden in jedem Fall vor der
Vermittlung angegeben und schriftlich bestätigt. In den 2,04 Euro und den 2,8% als Auch in
der Vermittlungsgebühr ist die gesetzlichen MwSt. enthalten. Bei
Selbstabholern beträgt die Verwaltungsvergütung bei Lohnauszhalung über
effektiv 2,04 Euro plus 2,8% vom Bruttoverdienst pro Abrechnung sowie
zusätzlich 3,00 Euro, wenn der Verdienst pro Abrechnung <500 € ist. Weitere
Kosten können u. a. entstehen als Säumniszuschlag (zusätzliche 2,8 % vom
Bruttoverdienst) bei in der Verantwortung der Studierenden liegender
verspäteter Abrechnung bzw. Bezahlung des Abrechnungsscheines, wenn z.B.
Studierende den Lohn direkt erhalten und nicht innerhalb von sechs Wochen
mit effektiv abrechnen. Weitere Kosten entstehen bei Stornierungen
(Kosten liegen zw. 10,20 € und 15,00 € inkl. MwSt. pro Stornierung Rückgabe
vor Arbeitsbeginn und 30,00 € wenn derjenige die Arbeit nicht aufnimmt und
nicht absagt) und anderen Leistungen, die in der Gebührenordnung aufgeführt
sind.
Zusammengefasst: (alle Angaben inklusive
gesetzlicher MwSt.)
Anmeldung
|
10,00 €
|
Selbstabholer Verwaltungsvergütung
|
ab nur 2,8% vom Bruttoverdienst
(+ 3,00 Euro / Abrechnung wenn Verdienst < 500€
/Abrechnung ist.)
|
Allgemeine Verwaltungsvergütung
|
2,8% vom Bruttoverdienst
|
Säumniszuschlag
|
2,8% vom Bruttoverdienst
|
Erinnerungsschreiben/sonstige
Schreiben
|
2,55 €
|
Erneutes Ausstellen einer Lohnsteuerbescheinigung (älter als 1
Jahr)
|
10,20 €
|
Erstmaliges Ausstellen einer
Lohnsteuerbescheinigung max. für drei Jahre zurück.
|
kostenfrei
|
Storno ohne abzusagen oder die
Arbeit anzutreten
|
30,00 €
|
Duplikatsanfrage (beim AG, wenn Abrechungsschein nicht
zurück)
|
5,10 €
|
Adressenrecherche (wenn Adresse falsch)
|
5,10 €
|
Stornierungskosten
pro Tag (Rückgabe des ganzen Jobs oder einzelne Tage des Jobs werktäglich
Mo-Fr. mind. 24 Std. vorher)
|
15,00 €
|
Stornierungen
(durch kurzfristige Rückgabe
|
15,00 €
|
Stornierungen
Selbstabholer
|
10,20 €
|
Umbuchungen
|
5,10 €
|
Abrechnungsschein Original zusenden
|
1,02 €
|
Porto für Zusendung von anderen Unterlagen
|
1,02 €
|
Barzahlung
|
kostenfrei
|
Bankgebühren bei Abbuchung
|
0,36 €
|
Bankgebühren bei
Überweisungen Lohnauszahlung über effekv
|
pro Vorgang 1,02 €
2,04 €
|
Bankgebühren bei gescheiterter Abbuchung
|
11,25 €
|
Lohnabrechnung über Lohnsteuerklasse 6
|
zusätzlich 2,55 €
|
Zusatzgebühr Selbstabholer_in wenn Bruttolohn pro
Abrechnung <500 Euro
|
zusätzlich 3,00 Euro pro Abrechnung
|
Verdienstbescheinigungen lfd. Jahr (max. 12 Stück) per
Email als PDF Dokument.
|
kostenfrei
|
Verdienstbescheinigungen
des Vorjahres
|
1,00 €
|
Verdienstbescheinigungen älter als 1 Jahr
|
6,10 €
|
Reaktivierung/ Neuanmeldung nach mehr als 12 Monate nicht
genutz
ter Mitgliedschaft.
|
10,00 €
|
Reaktivierung/ Neuanmeldung nach Suspendierung.
|
Jew. 20,40 €
|
Schulung nach Suspendierung
|
15,00 €
|
Abholung der Bescheinigung für beschränkt
einkommensteuerpflichtige . Arbeitnehmer/innen für das lfd. Kalenderjahr
|
15,00 €
|
Negativ - Bescheinigung ausstellen über aktuelle Nutzung
bzw. Nichtnutzung
|
10,20 €
|
Nicht rechtzeitig gemeldete Überschreibung von
Lohnsteuerklasse 1 auf andere Lohnsteuerklasse
|
17,85 €
|
Mit Veröffentlichung der Broschüren "der effektive Weg
zum Job" und dieser Gebührenordnung im Internet unter www.jobstudent.de
werden neue Preisänderungen wirksam.
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- Selbstabholer/in und der Effektivschein
Wer ist
Selbstabholer/in?
Alle Studierenden,
deren Erstvermittlung nicht über effektiv lief, d.h. die selbst ein
Unternehmen gefunden und die Vertragsinhalte mit diesem vereinbart haben,
die aber die Lohnsteuerabrechnung über effektiv vornehmen lassen, werden
als Selbstabholer/in bei uns geführt.
Was ist ein
Effektivschein?
Für den Fall der Vermittlung oder Lohnabrechnung über effektiv wird ein Effektivschein pro
Monat und Abrechnung erstellt. Der Effektivschein wird per Email
buero@jobstudent.de angefordert und per Email als PDF von uns kostenfrei
dem/der Arbeitgeber/in zugeschickt. Oft fordern auch die Unternehmen die
Effektivscheine an. In der Regel fordern die Studierenden die
Effektivscheine an. Haben Sie den
Selbstabholerstatus auf Grund der Empfehlung durch einen Arbeitgeber_in ist
die Vermittlung zu anderen Unternehmen über uns möglich jedoch auf
Tagesjobs begrenzt, es sei
den Sie haben bei dem Unternehmen seit mehr als einen Monat aufgehört zu
arbeiten. Eine Pause ist nicht einzuhalten, wenn Ihnen das Unternehme eine
Freigabe erteilt hat oder Sie dort bereits mindesten vier Monate gearbeitet
haben.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten werden in der Regel von den Studierenden
getragen und betragen bei Lohnauszahlung über effektiv 2,04 Euro zzgl. 2,8%
vom Brutto pro Abrechnung, sowie wenn der Verdienst weniger als 500 Euro
pro Abrechnung beträgt, wird ein
Zuschlag von 3,00 Euro pro Abrechnung erhoben.
zurück zur Hauptmenü der effektiv
- Die effektiv-Tagesliste
Wir bieten bei effektiv eingetragenen Studentinnen
und Studenten die Möglichkeit sich auf unser Tagesliste https://www.jobstudent.de/Tagesliste.htm eintragen zu lassen.
Unsere Tagesliste
https://www.jobstudent.de/Tagesliste.htm
bitte Effektivnummer und Namen uns übermitteln. Studierende mit
einem Eintrag auf der Tagesliste
erhalten mit Vorrang und damit als erste vor anderen Personen
Benachrichtigungen über neue Jobs und Angebote per Email oder Anruf! Wird ein Arbeitsangebot gebucht senden
wir den dazugehörigen Effektivschein an die Firma und der Student/ die
Studentin erhält alle Daten über den Job und die Verinbarungen zum Job als
Email zugesandt.
Oft liegt beim Besuch unserer Internetseite kein
passendes Angebot vor. Ein Eintrag in die Tagesliste kann helfen die
Chancen für dein Tag aber auch folgende Tage zu erhöhen. Bekommen wir
ein Arbeitsangebot für ab sofort,
oder benötigt der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin sofort die Bestätigung
über eine Vermittlung, oder soll ein sehr spät eingehendes Arbeitsangebot
noch für den nächsten Arbeitstag vermittelt werden, dann rufen wir
Studierende von der Tagesliste aus an oder senden das Angebot per Email zu.
Wichtig: wir rufen nicht jeden auf der
Tagesliste zurück, das wäre auch nicht nötig. Dennoch haben wir im letzten
Jahr auf diesem Weg über 100 mal Studierende zu Hause oder unterwegs (bitte
Handynummer angeben) mit einem Arbeitsangebot erreicht.
Jetzt auf die Tagesliste eintragen hier
zurück zum Menü
- Praktika
Ein weiteres Plus für Arbeitgeber und
Studierende besteht in unserem Praktika-Vermittlungsservice. Angebote
für Praktika, aber auch Arbeitsangebote bei denen die Abrechnung
direkt beim Arbeitgeber auf Lohnsteuerkarte gewünscht wird, werden
komplett mit Adresse und Telefonnummer über unsere Telefonanlage und
im Internet unter www.jobstudent.de veröffentlicht. Die
Arbeitgeber_innen können mit ihren Angeboten dadurch eine große Zahl
von Studierenden ansprechen.
Die Studenten und Studentinnen können sich einfach
in der Hochschule oder über Internet über aktuelle Arbeits- und
Praktikaangebote informieren.
Kommt das Arbeits- oder Praktikumsverhältnis über effektiv
zustande, führen wir, wenn nicht anderes vereinbart ist, immer die
Lohnsteuerabrechnung durch und fragen dazu die Lohnsteuerabzusgemerkmale
der Studierenden über Elstam ab.
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- Fachvermittlung / Arbeitsamtvermittlungen
Arbeitsangebote, die einen gelernten Beruf oder
besondere Fähigkeiten seitens der Studierenden voraussetzen, werden sehr
häufig über uns vermittelt. Aus diesem Grund ist es wichtig und vom Vorteil
bei der Anmeldung bereits alle Fähigkeiten und Qualifikationen anzugeben.
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- Weihnachtsengel und Weihnachtsmänner
Siehe bitte dazu:
www.weihnachtsmanntausch.de
Diese traditionell sehr beliebte Aktion wird von uns mit einem zeitlichen
Vorlauf von einem Monat gestartet.
Alle damit zusammenhängenden Formalitäten und Vorbereitungen,
die Anmeldung, der Verkauf oder Verleih von Kostümen, Zusammenstellung bzw.
die Verteilung von Touren für Weihnachtsmänner und Weihnachtsengel, werden
auf unserer Internetseite www.weihnachtsmanntausch.de rechtzeitig angekündigt.
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- Kraftfahrer
effektiv vermittelt Fahrer und Fahrerinnen, auch
mit Ladetätigkeit, mit Führerschein der Klasse II und III.
Als Kfz-Fahrer werden Studenten und Studentinnen erst dann registriert,
wenn sie seit mindestens einem Jahr einen entsprechenden Führerschein
besitzen, ggf. Fahrpraxis nachweisen.
Fahrerjobs, die beim Arbeitgeber Vollkasko versichert sind, werden wir
entsprechend kennzeichnen oder darauf gesondert hinweisen. Für den Fall,
dass der Arbeitgeber keinen Vollkaskoschutz für sein Fahrzeug hat,
geschieht die Übernahme eines solchen Fahrauftrages durch einen Studenten /
eine Studentin mit einem erhöhten Risiko, bei vom Fahrer/in fahrlässig oder
grob fahrlässig herbeigeführtem Unfall.
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- Verlust des effektiv Abrechnungsscheins
Geht der Abrechnungsschein verloren, wird die Firma
durch effektiv angeschrieben und per Email ein Duplikat (bestehend aus
einem Anschreiben und einer Hardcopy des Abrechnungsscheines) an den
Arbeitgeber gesendet. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin füllt die
Hardcopy wie einen Originalabrechnungsschein aus und sendet ihn sofort an
effektiv per Email info@jobstudent.de zurück.
Wichtig: Findet sich der verloren geglaubte
Abrechnungsschein doch wieder an, darf er nicht mehr verwendet werden und
ist an die effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH zurück zu geben.
Zur Unterscheidung der Abrechnungsscheine dient die Belegnummer die in der
Regel oben rechts im Effektivschein vermerkt ist.
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1.
Regeln, Hinweise und Tipps
Auf
einem Effktivschein kann bis max. vier Wochen gearbeitet werden, längstens
aber bis Ende des Monats für den er vorgesehen worden ist, wenn die Anzahl
der Arbeitstage nicht bereits auf dem Abrechnungsschein eingeschränkt
worden sind. Für jeden Monat wird ein neuer Effektivschein benötigt. Bevor
man sich für einen Job bewirbt und eine Buchung veranlasst, sollte man alle
zeitlichen, örtlichen und sonstigen Bedingungen des Auftrages zur Kenntnis
genommen haben, sonst sind spätere Stornierungen und Umbuchungen laut
Gebührenordnung kostenpflichtig.
Mit jeder Vermittlung wird auch eine Lohnsteuerabrechnung von effektiv
vorgenommen. Die dazugehörigen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden jedoch erst nach dem der erste
Effektivschein ausgefüllt mit Werten
zurückgesandt worden ist, beim Finanzamt bzw. Elstam abgefragt, so das
wir die jeweilige Lohnsteuerklasse
erst ab dem Zeitpunkt nutzen, wenn es auch tatsächlich eine Abrechnung gibt
und nicht schon vorher.
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2.
Job gebucht, aber verhindert.
Storno?
Kann
aus irgendeinem Grund ein gebuchter Job nicht vom vermittelten Studenten
oder einer Studentin angetreten werden, ist umgehend im effektiv-Büro
anzurufen oder eine >Email zu schreiben info@jobstudent.de. Soll eine
Stornierung rechtzeitig vor Arbeitsantritt erfolgen und kann die
entsprechende Arbeit noch anderen Studenten oder Studentinnen angeboten und
vermittelt werden, so hat das rechtzeitige Bescheidsagen schon mal den
Vorteil, dass dieses Arbeit nicht verloren geht und Arbeitgeber /in die
angeforderte studentische Arbeitskraft (über die dann möglich Arbeit, freut
sich sicherlich auch der neu vermittelte Student/in) wie gewünscht erhalten.
Wird
die Stornierung auf Veranlassung des vermittelten Studenten / der
vermittelten Studentin vorgenommen oder tragen diese oder eine Teilschuld
für die Stornierung, oder haben diese versäumt, bei der effektiv
rechtzeitig anzurufen oder den Abrechnungsschein zurückzubringen, wird eine
Stornogebühr und gegebenenfalls zusätzlich eine Umbuchungsgebühr erhoben
(jeweilige Kosten laut Gebührenordnung).
Wird
die Stornierung auf Veranlassung des Arbeitgebers vorgenommen, so entstehen
dem vermittelten Studenten / der vermittelten Studentin, wenn sie keine
Schuld oder Teilschuld für die Stornierung des Arbeitgebers haben, keine
Kosten. Damit es kostenfrei bleibt ist, soweit der dazugehörieg
Abrechnungsschein noch bei der Studentin / dem Studentin sich befindet, dieser an effektiv innerhalb der 6 Wochen
Frist zurückzugeben oder zurückzusenden.
Handelt
es sich, um aktuell vermittelte Arbeitsabgebote die nicht zu Stande
gekommen sind, ist bitte sofort per Email
buero@jobstudent.de den Mitarbeiter_innen der effektiv Bescheid zu
geben.
Die
Stornierung von Effektivscheinen welche als Selbstabholer/ Selbstabholerin
bestellt aber nicht genutzt werden und darauf keine Abrechnung mehr
statfindet, ist laut Gebührenordnung
nur kostenpflichtig möglich.
zurück
zum Menü
3.
Wichtige Hinweise zum Arbeitsrecht
Arbeits- und
Aufenthaltsgenehmigung
effektiv bietet bei der Jobvermittlung von ausländischen
Studierenden Chancengleichheit, wenn die Qualifikationsanforderungen erfüllt
werden. Die ausländischen Studierenden, die nicht aus einem EG-Staat
stammen, benötigen in der Regel zusätzlich ein Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis. Die effektiv überprüft u.a. stets die Gültigkeit
der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie die dazugehörigen Auflagen und
Einschränkungen und berücksichtigt diese bei der Arbeitsvermittlung. Die
häufigste Einschränkung für ausländische Studierende ist die Begrenzung der
Anzahl der erlaubten Arbeitstage, in der Regel 120 volle oder 240 halbe
Arbeitstage pro Jahr.
Kündigung des
Arbeitsverhältnisses
Der effektiv-Abrechnungsschein ist Bestandteil eines verbindlichen
in der Regel auf einen oder mehrere Tage befristeten Arbeitsvertrages
(zwischen dem vermitteltem Unternehmen und den Studierenden), wenn er nicht
im gegenseitigem Einvernehmen vom studentischen Arbeitnehmer_in und dem
Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin schriftlich geändert wird. Kurzfristige,
befristete Arbeitsverhältnisse sind nach Arbeitsaufnahme vor Ablauf der
Befristung nicht kündbar, falls nicht ein außerordentlicher Kündigungsgrund
vorliegt. Bei Arbeitsverhältnissen bedarf es einer schriftlichen Kündigung
zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Sozialversicherung
Studentische Arbeitnehmer/innen sind in
der Regel für die Dauer ihres Studiums während einer Beschäftigung
beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn
ihre Zeit überwiegend vom Studium beansprucht wird. D.h. dass diese
Arbeitsverhältnisse, wenn sie nicht den Merkmalen der kurzfristigen oder
geringfügigen Beschäftigung entsprechen nur in der Rentenversicherung
beitragspflichtig sind.
Die Zeit für das
Studium hat man, wenn man nicht mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden pro
Woche arbeitet. Das bedeutet, die Hälfte eines Jahres darf man 20 Stunden /
Woche und die andere Hälfte auch mehr als 20 Stunden/ Woche arbeiten ohne,
dass sich etwas an den Beiträgen ändert.
Studierende sind während einer Beschäftigung neben dem Studium in der Regel
nur in der Rentenversicherung mit zur Zeit 9,30 % rentenversicherungspflichtig.
Rentenversicherungspflichtig sind Studenten, die mehr als 450,01 € pro
Monat verdienen und wenn sie nicht anderen Merkmalen z.B. der kurzfristigen
Beschäftigung entsprechen.
Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin hat die einbehaltenen Rentenversicherungsbeiträge
(wenn keine Abrechnung in der Middizone 450,01-1300 Euro sind es 9,30 %)
zusammen mit seinem Anteil, für die Rentenversicherung ebenfalls 9,30% und
weiteren Umlagen, an die Krankenkasse abzuführen, den diese dann an die
Rentenversicherungsträger überweist. Die Arbeitgeber_innen müssen die
Versicherungspflicht anmelden.
Ein Student/ Studentin zahlt ebenfalls Beiträge zur Rentenversicherung,
wenn er/sie länger als 70 Arbeitstage (oder zwei Monate) innerhalb des
Kalenderjahres rentenversicherungsfrei beschäftigt ist. Sollte der
Student zum Beispiel nach 27 Arbeitstagen erfahren, dass sein befristeter
Job (die Befristung sollte nicht jahresüberschreitend sein) doch länger als
70 Tage dauert, dann sind ab dem 28. Tag Rentenversicherungsbeiträge fällig.
Das bedeutet, dass nach wie vor die Möglichkeit besteht bis zu 70
Arbeitstage oder in einem dreimonatlichen Job mit täglicher Beschäftigung,
mit unbeschränktem Verdienst weiterhin versicherungsfrei abgerechnet zu
werden.
Feiertage
Auch studentische Aushilfskräfte haben Anspruch auf
Feiertagsvergütung, wenn der jeweilige Feiertag in die vereinbarte Zeit des
Arbeitsverhältnisses fällt. Gesetzliche Feiertage in Berlin sind:
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3.
Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die studentischen Aushilfskräfte haben in einem Arbeitsverhältnis im
Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung wie die übrigen
Arbeitnehmer_innen in ihrem Betrieb. Bei neuen Arbeitsverhältnissen
entsteht der Lohnfortzahlungsanspruch erst für Erkrankungen ab dem 28 Tag
der Betriebszugehörigkeit!
Die Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt zur Zeit bis zu 6 Wochen, jedoch
nicht länger als das vereinbarte Arbeitsverhältnis.
Nach Ablauf von 6 Wochen, haben studentische Aushilfskräfte in einem
Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
/ die Arbeitgeberin. Während der Lohnfortzahlung wird die Höhe des Lohnes
nach dem Lohnausfallprinzip, den die studentische Aushilfskraft für die
vereinbarte Arbeitszeit erzielt hätte, vergütet.
Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin umgehend und damit
sofort über die Arbeitsunfähigkeit telefonisch zu benachrichtigen.
Spätestens bis zum dritten Krankheitstag ist dem Arbeitgeber/ der
Arbeitgeberin ein ärztliches Attest zukommen zu lassen.
Jobs ohne Rentenversicherung
Unabhängig davon ob man vor einer Beschäftigung gearbeitet hat oder nicht
besteht für Studierende die Möglichkeit z.B. in den Semesterferien rentenversicherungsfrei
und damit BRUTTO = NETTO ohne Sozialversicherungsabzüge zu arbeiten. Bei
der Berechnung der 70 rentenversicherungsfreien Tage werden die Arbeitstage
für die man bereits Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hat nicht generell
berücksichtigt!!
Auch werden die Arbeitstage nicht berücksichtigt, bei denen man für
Minijobs bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 € / Monat gearbeitet und
der Arbeitgeber dafür die pauschalen Sozialabgaben und ggf. pauschalen
Lohnsteuern bezahlt hat.
Beispiel
Ein Student übt eine von vornherein befristete Beschäftigung vom 01.04. bis
31.07. (4 Monate aber maximal 70 Arbeitstage !) an 2 - 3 Tagen in der Woche
aus. Das Entgelt pro Monat beträgt 850 - 920 €.
Beurteilung:
Die Beschäftigung ist von vornherein befristet. Sie ist somit
versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In
der Rentenversicherung besteht ebenfalls Versicherungsfreiheit, da die
Beschäftigung nur kurzfristig ausgeübt wird. D.h. weder Student noch
Arbeitgeber haben Abgaben zur Sozialversicherung oder Rentenversicherung zu
leisten. Es wird auch keine pauschale Sozialabgabe durch den Arbeitgeber
abgeführt.
Arbeitsunfall
Wenn ein Arbeitsunfall zur Arbeitsunfähigkeit führt und der Unfall während
der Arbeit oder auf dem Hin- / Rückweg passiert ist, hat der studentische
Arbeitnehmer/in Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Dazu muss ein Unfallarzt (Durchgangsarzt) in jedem Fall aufgesucht werden,
der die Arbeitsunfähigkeit ggf. feststellt. Aber auch wenn keine
Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist, sollte ein Unfallarzt wegen der
eventuellen Spätfolgen aufgesucht werden, denn nur dann kann ein
Rechtsanspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft geltend gemacht
werden. Das Attest ist dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin zuzuschicken. Der
Arbeitgeber / die Arbeitgeberin meldet im weiteren den Arbeitsunfall
seiner/ ihrer Berufsgenossenschaft.
War das Arbeitsverhältnis nicht befristet, so hat der Arbeitnehmer/ die
Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber/
die Arbeitgeberin bis zu sechs Wochen und darüber hinaus (eingeschränkt)
über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin. Wäre das
Arbeitsverhältnis durch eine Befristung vorher zu Ende gegangen, dann
verkürzt sich evtl. der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber / der
Arbeitgeberin auch. Eine Forderung gegenüber der Berufsgenossenschaft kann
aber bestehen bleiben.
Bei einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin sofort zu
informieren. Bei Unfällen in privaten Haushalten sind an Stelle der
Berufsgenossenschaft die Forderungen an die Bundesknappschaft oder die
Eigenunfallversicherung des Landes zu stellen
Arbeitsvertrag
Die effektiv betriebt nicht die Überlassung von Arbeitnehmern, sie
betreibt auch nicht die Verleihung studentischer Arbeitnehmer_innen.
Zwischen der effektiv und den Studierenden bestehen keine
Arbeitsverträge.
Als arbeitsvertragliche Vereinbarungen gelten zwischen dem jeweiligen
Arbeitgeber und dem Studierenden lediglich die auf dem Abrechnungsscheinen
aufgeführten Bedingungen, die mit der Arbeitsaufnahme wirksam werden. Ein
zusätzlicher Arbeitsvertrag oder eine Rahmenvereinbarung (ein Muster einer
Rahmenvereinbarung senden wir auf Anfrage als Anlage zur Email zu) zwischen
den Studeirenden und dem Unternehmen ist im gegenseitigem Einverständnis
jedoch möglich.
Arbeitrecht
Die studentischen Arbeitnehmer_innen in
einem Arbeitsverhältnis haben dieselben Pflichten und Rechte wie die
übrigen Arbeitnehmer_innen in ihrem Betrieb. Die allgemeinen
arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für die studentischen
Arbeitnehmer_innen.
Datenschutz
Die effektiv versichert den Arbeitgebern / den arbeitgeberinnen und den
Studierenden die Verwaltung ihrer Daten per EDV-System nach den
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Chancengleichheit
Jeder seriöse und faire Auftrag wird über die effektiv geschlechts- und
nationalitätsneutral angeboten, wenn nicht besondere sachliche Gründe eine
Differenzierung rechtfertigen. Weiterhin sind alle studierenden
Aushilfskräfte, welche die Voraussetzung der Vermittelbarkeit erfüllen,
gleichberechtigt - unabhängig davon, wo und an welcher Hochschule sie
studieren.
Wichtige Hinweise !
Die Stornierung
von Buchungen die durch unsachgemäße Benutzung oder Mißbrauch entstehen,
gehen zu Lasten des eingetragenen Nutzers. Im weiteren kann als Folge von
fahrlässigem Verhalten, die Vermittelbarkeit insgesamt in Frage gestellt
sein.
Jede Stornierung, die als Ursache die ungenügende Bereitschaft des
Studenten / der Studentin zur Arbeitsaufnahme hatte oder durch unsachgemäße
oder unzweckmäßige Buchungen erfolgte, wird nur kostenpflichtig
storniert. Mehrere Stornierungen können den Ausschluss von der
Vermittlung bedeuten.
Falls gewünscht, kann die Lohnsteuerbescheinigung, einer
Verdienstbescheinigung oder ähnliche Unterlagen schriftlich mit einem
adressierten, frankierten Rückumschlag angefordert werden. In der regel
erfolgt jedoch die Zusendung als PDF und Anlage zur Email, welche die
Studeirenden mit Ihrer Effektivnummer öffnen können.
Bei evtl. auftretenden Unstimmigkeiten, die zwischen Studierenden und
Arbeitgebern/ den Arbeitgeberinnen nicht untereinander geklärt werden
können, wollen wir versuchen zu schlichten und bieten ein Gespräch an, um
bestehende Probleme aus der Welt zu schaffen. In solch einer Situation
dieses Gesprächsangebot anzunehmen, kostet nichts und spart allen Parteien
unter Umständen viel Ärger und Zeit ein.
Für ein Gespräch stehen die effektiv - Mitarbeiter/in auch zu Verfügung,
wenn man gegebenenfalls mit unserem Service oder unserer Dienstleistung
nicht zufrieden ist. Darüber hinaus steht unser Geschäftsführer und
Gründungsmitglied Ratko Djokic für alle Fragen des Vermittlungsablaufs als
auch für Verbesserungsvorschläge zur Verfügung. Dazu ist es möglich einen
gesonderten Gesprächstermin mit Herrn Djokic telefonisch unter 030-
454-823-39 Kontakt aufzunehmen oder ihm eine Email an djokic@jobstudent.de zu senden.
Vielen Dank.
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effektiv
studentische Arbeitsvermittlung
GmbH
Otto-von-Simson-Str. 26
14195 Berlin
|
HRB 60246 Berlin - Charlottenburg
Geschäftsführer
Ratko Djokic
|
Tel.: 030-454-823-39 (ABis auf Weitere
bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen, wir versuchen zeitnah
auf Anfragen per Email zu antworten) Email info@jobstudent.de
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