Bei der Anmeldung ist eine einmalige Verwaltungsvergütung von
10,00 € zu bezahlen. Die Anmeldung erfolgt online. Bitte fordern Sie dazu
von uns Anmeldunterlagen per Email über anmeldung@jobstudent.de
Zur Anmeldung müssen vorgelegt bzw. uns als PDF per Email
zugesandt werden:
- Kopie
vom gültigem Personalausweis oder Reisepass.
- Kopie
gültige Studienbescheinigung oder Studierendenausweis (max. 24
Hochschulsemester)
- Steuer
Identifikationsnummer
- Bei
ausländischen Studierenden: gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Freiwillig,
aber sehr wichtig, sind Qualifikationen- und Fähigkeitsnachweise über:
- Abgeschlossenes
Studium, abgeschlossene Ausbildung (Facharbeiterbriefe und Diplome
bitte als Originale oder beglaubigte Kopien vorlegen).
- Einen
Führerschein Klasse 3 oder Klasse 2 (mindestens 1 Jahr alt).
- Schreibmaschinenkenntnisse
oder Büroerfahrung
- Sehr
gute Fremdsprachenkenntnisse.
- Musikalische
und künstlerische Fähigkeiten.
- Nachgewiesene
handwerkliche Kenntnisse.
- Erfahrungen
aus den Bereichen Pädagogik, Erziehung, Medizin und Pflege.
- Kopie
Gesundheitspass.
- Andere
Qualifikationen und Fähigkeiten.
Damit bei der Jobvergabe alle geforderten
Qualifikationen und gewünschten Bedingungen des Auftraggebers mit den
vorgelegten Qualifikationen und Fähigkeiten der Studierenden per EDV
verglichen werden können, ist sehr zu empfehlen, alle erworbene
Qualifikationen und Zeugnisse vorzulegen und alle besondere Fähigkeiten
anzugeben. Der Vorteil eines detaillierten Qualifikationskataloges besteht
in der bessere Chancen eines jeden Studierenden bei der Jobvergabe.
Die Dauer der Mitgliedschaft kann über den Zeitraum der Immatrikulation an
einer Universität, einer Hochschule oder Fachhochschule auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland bestehen, soweit keine Unterbrechung bei der
Nutzung von 12 Monaten oder länger geschieht. Effektiv ist jedoch bestrebt,
Absolventen und andere qualifizierte Menschen zu vermitteln, sodass die
Beendigung des Studiums nicht gezwungenermaßen das Ende der Mitgliedschaft
bedeutet. Wird diese Mitgliedschaft länger als 12 Monate nicht genutzt, als da keine
Lohnabrechnungen mehr stattfinden oder stattgefunden haben, behalten wir
uns das Recht vor, die Mitgliedschaft zu deaktivieren. Wenn die anderen
Vermittlungsvoraussetzungen vorliegen, ist eine Wiederanmeldung möglich,
jedoch mit einer Gebühr laut Gebührenordnung für die erneute Anmeldung verbunden.
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