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effektiv Lohnabrechnungsservice und studentische Arbeitsvermittlung für Studierende in Berlin und Brandenburg als Selbstabholer_in

 

Alle Studierenden, deren Erstvermittlung nicht über effektiv lief, d.h. die selbst eine Arbeitgeberin / einen Arbeitgeber gefunden und die Vertragsinhalte mit diesem vereinbart haben, die aber die Lohnsteuerabrechnung über effektiv vornehmen lassen, werden als Selbstabholer_in bei der effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH (im Folgendem effektiv genannt) geführt.

 

Große Vorteile bietet dieser Abrechungsservice wenn Studentinnen und Studenten mehrere oder wechselnde Arbeitgeber_innen haben. Jeweils abhängig von bestimmten Verdienstobergrenzen und abhängig von der Lohnsteuerklasse muss keiner dieser Jobs auf Lohnsteuerklasse 6 und unter Abzug von Lohnsteuern abgerechnet werden. 

Studierende haben damit bei der effektiv die Möglichkeit mehrere Arbeitgeber_innen gleichzeitig z.B. über das Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1  bis zu 900,00 Euro im Monat steuerfrei abzurechnen.

 

Unsere Verwaltungsvergütung für Selbstabholer beträgt bei vorliegen der Lohnsteuerabzugsmerkmale der Lohnsteurklasse 1 und Lohnauszahlung über effektiv 2,04 Euro zzgl. 2,8%  vom Bruttolohn pro Abrechnung.

Für die Lohnabrechnung von Studierenden als Selbstabholer_in erheben wir bei einem Bruttolohn bis 500,00 Euro pro Lohnabrechnung einen weitere Gebühr von 3,00 Euro. Ab 500,01 Euro Bruttolohn pro Abrechnung fällt diese Gebühr nicht an.

 

Für Lohnabrechnung von Studierenden mit dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Lohnsteuerklasse 6 erheben wir zusätzliche zu den vorher genannten Gebühren eine Verwaltungsvergütung pro Lohnabrechnung auf Lohnsteuerklasse 6 von 2,55 Euro.


Die lohnsteuerliche Abrechung von Studierenden über effektiv als studentische Arbeitsvermittlungen ist einfach. Arbeitgeber_innen bestätigen einfach auf dem Effektivschein die Stunden, das Brutto und die Anzahl der Arbeitstage und das Datum (monatlichen Abrechungswerte) und wir berechnen eventuelle Sozialabgaben und Lohnsteuern und Erstellen die Lohnabrechnung, am Ende der Beschäftigung die Lohnsteuerbescheinigung, und auch die monatlichen Verdienstnachweise. Soweit von dem/den Arbeitgeber_innen gewünscht kann auch die Meldung zur Sozialversicherung und das Erstellen der Beitragsnachweise über effektiv erfolgen.


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