effektiv
Lohnabrechnungsservice und studentische Arbeitsvermittlung für Studierende
in Berlin und Brandenburg als Selbstabholer_in
Alle Studierenden, deren Erstvermittlung nicht über effektiv
lief, d.h. die selbst eine Arbeitgeberin / einen Arbeitgeber gefunden und
die Vertragsinhalte mit diesem vereinbart haben, die aber die
Lohnsteuerabrechnung über effektiv vornehmen lassen, werden als Selbstabholer_in bei der effektiv studentische Arbeitsvermittlung
GmbH (im Folgendem effektiv genannt) geführt.
Große Vorteile bietet
dieser Abrechungsservice wenn Studentinnen und Studenten mehrere oder
wechselnde Arbeitgeber_innen haben. Jeweils
abhängig von bestimmten Verdienstobergrenzen und abhängig von der
Lohnsteuerklasse muss keiner dieser Jobs auf Lohnsteuerklasse 6 und unter
Abzug von Lohnsteuern abgerechnet werden.
Studierende haben
damit bei der effektiv die Möglichkeit mehrere Arbeitgeber_innen
gleichzeitig z.B. über das Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 bis zu 900,00 Euro im Monat steuerfrei
abzurechnen.
Unsere
Verwaltungsvergütung für Selbstabholer beträgt bei vorliegen der
Lohnsteuerabzugsmerkmale der Lohnsteurklasse 1
und Lohnauszahlung über effektiv 2,04 Euro zzgl. 2,8% vom Bruttolohn pro Abrechnung.
Für die Lohnabrechnung
von Studierenden als Selbstabholer_in erheben wir
bei einem Bruttolohn bis 500,00 Euro pro Lohnabrechnung einen
weitere Gebühr von 3,00 Euro. Ab 500,01 Euro Bruttolohn pro
Abrechnung fällt diese Gebühr nicht an.
Für Lohnabrechnung von
Studierenden mit dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Lohnsteuerklasse 6 erheben
wir zusätzliche zu den vorher genannten Gebühren eine Verwaltungsvergütung
pro Lohnabrechnung auf Lohnsteuerklasse 6 von 2,55 Euro.
Die lohnsteuerliche Abrechung von Studierenden über effektiv als
studentische Arbeitsvermittlungen ist einfach. Arbeitgeber_innen
bestätigen einfach auf dem Effektivschein die Stunden, das Brutto und die
Anzahl der Arbeitstage und das Datum (monatlichen Abrechungswerte) und wir
berechnen eventuelle Sozialabgaben und Lohnsteuern und Erstellen die
Lohnabrechnung, am Ende der Beschäftigung die Lohnsteuerbescheinigung, und
auch die monatlichen Verdienstnachweise. Soweit von dem/den Arbeitgeber_innen gewünscht kann auch die Meldung zur
Sozialversicherung und das Erstellen der Beitragsnachweise über effektiv
erfolgen.
Mehr über unseren Service erfahren Sie hier
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